Jede Person, die auf Amazon, eBay etc. verkauft muss seit dem 01.01.2019 nachweisen, dass er/sie in Deutschland umsatzsteuertechnisch gemeldet ist. Dafür gibt es die sogenannte §22f Bescheinigung vom jeweiligen Finanzamt deiner Gemeinde/Stadt. Wie du diese Bescheinigung bekommst und was es zu beachten gibt, das erklärt dir dieser Artikel. Ich beziehe mich in diesem Artikel lediglich auf den Marktplatz Amazon. eBay, Etsy etc. funktionieren analog.

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Warum wurde die §22f Bescheinigung eingeführt?

In den letzten Jahren war es häufig so, dass Seller aus Drittländern, wie China, Indien etc. Produkte auf bspw. dem deutschen Amazon Marktplatz verkauft haben und für diese Erlöse nicht die Umsatzsteuer abgeführt haben. Somit konnten Sie meistens unter den Preisen inländischer Seller verkaufen und haben somit die Konkurrenzsituation unrechtmäßig erschwert. Für Amazon selbst war das Ganze kein großes Problem. So lange viele Verkäufe über die Plattform generiert werden, macht Amazon Umsatz und Amazon ist glücklich.

Die Idee der §22f Bescheinigung ist es, die Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer nun auch auf die Betreiber von Online-Marktplätzen, wie Amazon, eBay etc. umzulagern. Somit haben diese nun auch ein Interesse daran, dass die Seller ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen, da im Falle einer Prüfung auch Amazon, eBay etc. mit dran sind.

Auf Amazon ist es nun so geregelt, dass du erst eine §22f Bescheinigung hochladen musst, bevor du überhaupt auf der Plattform verkaufen kannst. Nun erkläre ich dir, wie du die Bescheinigung bekommst.

Antrag für die §22f Bescheinigung

In Zukunft soll das Verfahren vollelektronisch von statten gehen. Bis dahin muss man sich die Bescheinigung noch analog, d.h. in Papierform holen. Auf Seite 3 der Folgenden PDF gibt es das Formular USt 1 TJ, welches du ausfüllen musst, um die Bescheinigung zu beantragen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Voraussetzung, dass du die Bescheinigung bekommst, ist natürlich, dass du auch tatsächlich umsatzsteuerlich in Deutschland gemeldet bist. Solltest du das noch nicht sein, so beantrage bitte eine Umsatzsteuernummer von deinem Finanzamt.

Wie du das USt 1 TJ Formular ausfüllst

Hier einige Erklärung, welche Felder du wie auszufüllen hast:

Absender

Hier trägst du den Namen deines Unternehmens ein.

PLZ, Ort, Datum / Straße, Nr. / Land / Telefon

Hier trägst du die entsprechenden Daten für dein Unternehmen ein.

Finanzamt

Hier trägst du den Namen und die Adresse des Finanzamts ein, das für dich zu ständig ist, also das Finanzamt deiner Gemeinde/Stadt.

Name und Vorname bzw. Firma / Anschrift / Telefon / Telefax / E-Mail-Adresse

Hier trägst du die entsprechenden Daten für dein Unternehmen ein. Telefax ist nicht notwendig.

Werden Sie im Inland umsatzsteuerlich geführt? / Falls ja: Finanzamt / Steuernummer

Hier kreuzt du „ja“ an und gibst noch einmal das Finanzamt an, das für dich zuständig ist. Deine Steuernummer für dein Unternehmen solltest du vom Finanzamt bekommen haben. Diese trägst du dann hier ein.

Steuerlicher Vertreter

Sollte dich ein Berater oder eine Kanzlei steuerlich Beraten, so trägst du diese hier ein.

Inländischer Empfangsbevollmächtigter

Sofern es einen gibt, dann bitte hier angeben.

Elektronische Marktplätze

Wenn du auf dem deutschen Amazon-Marktplatz verkaufst, so trägst du hier „amazon.de“ ein. Als Identifikationsmerkmal gibst du den Namen deines Shops auf Amazon ein.

Bemerkungen

Können im Regelfall leer bleiben.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss dann an das entsprechende Finanzamt deiner Gemeinde/Stadt geschickt werden. Dann heißt es warten.

Ausstellung der §22f Bescheinigung

Nach einigen Tagen oder auch Wochen (je nach Aufkommen beim Finanzamt) bekommt ihr dann postalisch eure §22f Bescheinigung zugesandt.

Diese sieht folgendermaßen aus. Eure Bescheinigung ist dann natürlich ausgefüllt und hat einen Stempel vom Finanzamt.

Hochladen der §22f Bescheinigung auf Amazon

Nun muss Amazon natürlich noch erfahren, dass ihr eine gültige §22f Bescheinigung habt. Dafür müsst ihr Sie an entsprechender Stelle in der Amazon Seller Central hochladen.

Hier muss die Bescheinigung hochgeladen werden: https://sellercentral.amazon.de/tax/consolidatedRegistrations?ref_=macs_xxvatinf_cont_acinfohm

Sollte der Link nicht funktionieren, so kommst du folgendermaßen an die richtige Stelle. Logge dich in der Seller Central ein und klicke rechts oben auf Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto. Unter dem Punkt „Steuerinformationen“ findest du den Bereich „USt-IdNr“. Durch einen Klick darauf kommst du an die Stelle, wo du die Bescheinigung hochladen kannst.

Amazon muss die Bescheinigung nach erfolgreichem Upload noch prüfen. Das kann etwas dauern. Wenn alles passt, dann steht im Anschluss „Bestätigt“ hinter eurer hochgeladenen Bescheinigung.

Wenn der Artikel hilfreich für dich war, freue ich mich natürlich, wenn du ihn weiterempfiehlst! Bis zum Nächsten Mal.

– Tom